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ZPO § 431 Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte

ZPO § 431 Vorlegungsfrist bei Vorlegung durch Dritte

[ Auszug: (1) Ist die Tatsache, die durch die Urkunde bewiesen werden soll, erheblich und entspricht der Antrag den Vorschriften des vorstehenden Paragraphen, so hat da ... ]